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Amtsgericht Düsseldorf, 12c C 340/18

Datum:
16.03.2019
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abteilung 12c
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12c C 340/18
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2019:0316.12C.C340.18.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

im vereinfachten Verfahren gemäß § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung am 16.03.201

durch den Richter I

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger € 98,59 nebst  Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.09.2017 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 72% und die Beklagte zu 28%zu tragen. Die Kosten der Streithelferin trägt der Kläger zu 72%. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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