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Amtsgericht Düsseldorf, 11c C 44/19

Datum:
07.10.2019
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abteilun 11c
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11c C 44/19
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2019:1007.11C.C44.19.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

nach Lage der Akten am 20.12.2018

durch die Richterin L

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 800,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.06.2018 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 100% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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