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Amtsgericht Düsseldorf, 51 C 505/18

Datum:
31.01.2019
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abteilung 51
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
51 C 505/18
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2019:0131.51C505.18.00
 
Nachinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 22 S 53/19
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1. weitere 300,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.09.2018, an den Kläger zu 2. weitere 300,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.09.2018, an die Klägerin zu 3. weitere 300,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.09.2018 und an die Klägerin zu 4. weitere 300,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.09.2018 zu zahlen

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung eine Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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