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Amtsgericht Düsseldorf, 50 C 208/17

Datum:
24.01.2018
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abteilung 50
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
50 C 208/17
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2018:0124.50C208.17.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf im vereinfachten Verfahren gemäß § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung am 24.01.2018 durch den Richter am Amtsgericht J

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von den Rechtsanwaltskosten der Anwaltskanzlei W aus dem Unfallgeschehen vom 04.05.2017 i.H.v. 215,00 € freizustellen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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