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Amtsgericht Düsseldorf, 13 C 72/18

Datum:
07.08.2018
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abteilung 13
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 C 72/18
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2018:0807.13C72.18.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 10.07.2018 durch den Richter am Amtsgericht L

für Recht erkannt:

Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Wedding vom 02.01.2018, Az. XXX, wird aufrechterhalten, soweit die Beklagte verurteilt worden ist, an die Klägerin 1.024,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 124,00 Euro seit dem 24.03.2014 und aus 900,00 Euro seit dem 03.12.2017 zu zahlen.

Im Übrigen wird der Vollstreckungsbescheid aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 46 % und die Beklagte zu 54 % zu tragen. Hiervon ausgenommen sind die Kosten der Verweisung des Rechtsstreits, die die Klägerin zu tragen hat.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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