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Amtsgericht Düsseldorf, 12c C 3/18

Datum:
30.07.2018
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abteilung 12c
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12c C 3/18
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2018:0730.12C.C3.18.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

In dem Rechtsstreit

1.              des Herrn M2,

2.              der Frau C,

Kläger,

Prozessbevollmächtigte              zu 1, 2:Rechtsanwälte L,

gegen

die B-GmbH, vertr. d. d. Gf., ,

Beklagte,

Prozessbevollmächtigte:             Rechtsanwälte T,

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 18.06.2018

durch den Richter I

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 1) € 1.175,00 nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf  Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 28.04.2018  sowie

an die Klägerin zu 2) weiter € 1.175,00 nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf  Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 28.04.2018 zu zahlen und die Kläger von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 334,75 freizustellen

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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