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Amtsgericht Düsseldorf, 51 C 482/16

Datum:
02.03.2017
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abteilung 51
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
51 C 482/16
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2017:0302.51C482.16.00
 
Nachinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 22 S 69/17
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 02.03.2017

durch den Richter am Amtsgericht Dr. L

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger jeweils 400,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2016 zu zahlen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung eine Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
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