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Amtsgericht Düsseldorf, 31 C 3/15

Datum:
08.03.2017
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abteilung 31
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
31 C 3/15
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2017:0308.31C3.15.00
 
Tenor:

In dem Rechtsstreit

der S-GmbH GmbH, vertr. d. d. Gf. W und G,

Klägerin,

Prozessbevollmächtigter:              Rechtsanwalt Dr. T,

g e g e n

die I-Versicherungs-AG, vertr. d. d. Vorstand Dr. X,

Beklagte,

Prozessbevollmächtigte:              Rechtsanwälte U,

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 08.02.2017

durch die Richterin am Amtsgericht V

für Recht erkannt:

Das Versäumnisurteil vom 18. November 2015 bleibt insofern aufrechterhalten, als die Beklagte verurteilt worden ist, an die Klägerin 541,00 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab 9.8.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird unter Aufhebung des Versäumnisurteils vom 18. November 2015 die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten seiner Säumnis. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 38 %, die Beklagte zu 62 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht jeweils andere die Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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