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Amtsgericht Düsseldorf, 291a C 45/17

Datum:
18.10.2017
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abteilung 291a
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
291a C 45/17
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2017:1018.291A.C45.17.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 27.09.2017

durch die Richterin am Amtsgericht E

für Recht erkannt:

              Die Klage wird abgewiesen.

              Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

              Der Streitwert wird auf 4.000,00 € festgesetzt.

 
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