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Amtsgericht Düsseldorf, 290a C 14/17

Datum:
29.05.2017
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abteilung 290a
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
290a C 14/17
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2017:0529.290A.C14.17.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 24.04.2017

durch die Richterin am Amtsgericht G

für Recht erkannt:

Der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 22.12.2016 zu TOP 3b wird insofern für ungültig erklärt, soweit er die Umlage der Kosten nach Anzahl der Wohneinheiten der Gemeinschaft als Verteilungsmaßstab zugrunde legt.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beigeladene.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beigeladene kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.

 
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