Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Düsseldorf, 232 C 99/17

Datum:
13.12.2017
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abteilung 232
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
232 C 99/17
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2017:1213.232C99.17.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

im schriftlichen Verfahren mit einer Schriftsatzeinreichungsfrist bis zum 22.11.2017

durch die Richterin am Amtsgericht I

für Recht erkannt:

Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger 1.216,80 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.12.2016 sowie 192,50 EUR zum Ausgleich vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Gerichtskosten tragen der Kläger und der Beklagte zu 1) jeweils zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) trägt der Kläger. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt der Beklagte zu 1) zur Hälfte. Im Übrigen trägt jeder seine außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht vor der Vollstreckung die jeweils vollstreckende Partei Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank