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Amtsgericht Düsseldorf, 231 C 52/17

Datum:
19.09.2017
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abteilung 231
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
231 C 52/17
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2017:0919.231C52.17.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 12.09.2017

durch die Richterin Dr. X

für Recht erkannt:

Das Vorbehaltsurteil wird für vorbehaltslos erklärt.

Der Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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