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Amtsgericht Düsseldorf, 44 C 433/15

Datum:
22.04.2016
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Richter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
44 C 433/15
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2016:0422.44C433.15.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 01.04.2016 durch die Richterin am Amtsgericht A

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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