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Amtsgericht Düsseldorf, 40 C 68/16

Datum:
22.09.2016
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abteilung 40
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
40 C 68/16
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2016:0922.40C68.16.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 942,34 € nebst Zinsen in Höhe von 5% Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.03.2016 zu zahlen, abzüglich am 15.09.2016 gezahlter 28,88 €.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch die Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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