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Amtsgericht Düsseldorf, 32 C 132/16

Datum:
08.09.2016
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abteilung 32
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
32 C 132/16
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2016:0908.32C132.16.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 25.08.2016 durch die Richterin am Amtsgericht Dr. N für Recht erkannt:

Es wird festgestellt, dass die Beklagte zur Gewährung von Rechtsschutz verpflichtet ist für die außergerichtliche Tätigkeit der Prozessbevollmächtigten des Klägers sowie für eine beabsichtigte Klage des Klägers  gegen die Q AG aus dem Unfallversicherungsvertrag #####/#### wegen eines Unfalls vom 08.05.2014, gerichtet auf eine weitergehende Invaliditätsleistung von 18.750 Euro.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten zu 86 % und dem Kläger zu 14 % auferlegt mit Ausnahme der durch die Anrufung des unzuständigen Gerichts entstandenen Mehrkosten, die dem Kläger auferlegt werden.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 Euro.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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