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Amtsgericht Düsseldorf, 291a C 49/16

Datum:
28.09.2016
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abt. 291a
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
291a C 49/16
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2016:0928.291A.C49.16.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 07.09.2016

durch die Richterin am Amtsgericht E

für  R e c h t erkannt:

Der in der Eigentümerversammlung vom 13.04.2016 unter TOP 3 Nr. 1 (Sondervergütung außerordentliche Eigentümerversammlung) gefasste Beschluss wird für ungültig erklärt.

              Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 68 % und die Beklagten zu 32 %.

              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch den jeweiligen Gegner durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

              Der Streitwert wird auf 3.063,50 EUR festgesetzt.

 
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