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Amtsgericht Düsseldorf, 28 C 41/16

Datum:
29.07.2016
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abt. 28
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
28 C 41/16
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2016:0729.28C41.16.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 30.05.2016

durch den Richter am Amtsgericht I

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten jeweils vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.

 
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