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Amtsgericht Düsseldorf, 22 C 286/15

Datum:
13.01.2016
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abteilung 22
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
22 C 286/15
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2016:0113.22C286.15.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 23.12.2015

durch den Richter am Amtsgericht N

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils beitreibbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung jeweils Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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