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Amtsgericht Düsseldorf, 13c C 94/15

Datum:
21.04.2016
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abteilung 13c
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13c C 94/15
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2016:0421.13C.C94.15.00
 
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 29.03.2016

durch die Richterin am Amtsgericht L

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Namen und Anschriften der Mitgesellschafter/ Treugeber des Fonds „X“ in einer für den Kläger lesbaren Datei, hilfsweise durch einen Ausdruck der geforderten Informationen, mitzuteilen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 EUR hinsichtlich der Auskunft und im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung ist zugelassen.

 
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