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Amtsgericht Düsseldorf, 35 C 321/15

Datum:
01.12.2015
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abteilung 35
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
35 C 321/15
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2015:1201.35C321.15.00
 
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 18.11.2015

durch den Richter am Amtsgericht T

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger jeweils 400,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.03.2015 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger 1/3 und die Beklagte 2/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Partei vor der Vollstreckung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

 
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