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Amtsgericht Düsseldorf, 290a C 152/15

Datum:
30.11.2015
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abteilung 290a
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
290a C 152/15
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2015:1130.290A.C152.15.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.

 
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