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Amtsgericht Düsseldorf, 30 C 633/13

Datum:
23.04.2014
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abteilung 30
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
30 C 633/13
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2014:0423.30C633.13.00
 
Tenor:

Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 20.02.2013 (Az.: 30 C 633/13) wird aufrecht erhalten, soweit der Beklagte verurteilt wurde, an den Kläger Schadenersatz in Höhe von 342,48 EUR sowie ein Schmerzensgeld in Höhe von 200,- EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.08.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird das Versäumnisurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten seiner Säumnis. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 70 % und dem Beklagten zu 30 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner wird nachgelassen, die Vollstreckung aus dem Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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