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Amtsgericht Düsseldorf, 269 F 58/14

Datum:
07.04.2014
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abteilung 269
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
269 F 58/14
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2014:0407.269F58.14.00
 
Tenor:

Das Recht zur Entscheidung über die Durchführung einer Beschneidung für die Kinder T, geb. am #### und F, geb. am #### wird der Mutter alleine übertragen.

Mit der Übertragung der Entscheidungsbefugnis über die Beschneidung auf die Mutter ist es dem Vater untersagt, entsprechende Maßnahmen zu veranlassen.

Im Übrigen besteht die gemeinsame elterliche Sorge fort.

Die Gerichtskosten tragen die Kindeseltern zu je 1/2; außergerichtliche Kosen werden nicht erstattet.

Der Antragstellerin wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt N aus E Verfahrenskostenhilfe bewilligt.

Der Verfahrenswert wird auf 1.500,00 EUR festgesetzt.

 
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