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Amtsgericht Düsseldorf, 57 C 9913/12

Datum:
07.02.2013
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abteilung 57
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
57 C 9913/12
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2013:0207.57C9913.12.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 201,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.02.2012 und 8,- € vorgerichtliche Kosten zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 75 % und die Beklagte zu 25 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des von der Gegenseite aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vorab Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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Entscheidungsgründe

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