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Amtsgericht Düsseldorf, 52 C 7592/12

Datum:
30.10.2012
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abteilung 52
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
52 C 7592/12
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2012:1030.52C7592.12.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von der Gebührenforderung der Rechtsanwälte T, C. X & Partner in Höhe von 603,33 € (1,5 Einigungsgebühr zzgl. MWST.) freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110  des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung in gleicher Höhe leistet.

Streitwert: 603,33 €

 
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