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Amtsgericht Düsseldorf, 52 C 5290/12

Datum:
06.11.2012
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abteilung 52
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
52 C 5290/12
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2012:1106.52C5290.12.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

 

                            Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

                                          

                            Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen,

                            die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %

                            des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte

                            vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 

                            Streitwert: 2.727 €.

 
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