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Amtsgericht Düsseldorf, 52 C 12424/11

Datum:
11.12.2012
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abteilung 52
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
52 C 12424/11
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2012:1211.52C12424.11.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.5.2011 sowie weitere 83,54 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 7.12.2011 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 3/5 und die Beklagte zu 2/5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Streitwert: - 1.412,50 € bis zum 18.1.2012

-          845 € seit dem 19.1.2012

 
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