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Amtsgericht Düsseldorf, 51 C 9042/11

Datum:
14.06.2012
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abteilung 51
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
51 C 9042/11
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2012:0614.51C9042.11.00
 
Tenor:

Das Versäumnisurteil vom 16.11.2011 wird aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Beklagten fallen die Kosten ihrer Säumnis zur Last.

Die Kosten des Rechtsstreits im Übrigen trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beide Parteien dürfen die Vollstreckung der Gegenseite durch Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht jeweils die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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