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Amtsgericht Düsseldorf, 51 C 14792/11

Datum:
05.07.2012
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abteilung 51
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
51 C 14792/11
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2012:0705.51C14792.11.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Widerbeklagte wird verurteilt, an den Widerkläger 663,60 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17. Februar 2012 zu zahlen. Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

Von den Gerichtskosten tragen 85 % die Klägerin und 15 % der Beklagte zu 1.).

Von den außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1.) trägt die Klägerin 77 %. Von den außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt der Beklagte zu 1.) 23 %. Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2.).

Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht jeweils die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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