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Amtsgericht Düsseldorf, 48 C 11698/10

Datum:
06.01.2012
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
48. Abteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
48 C 11698/10
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2012:0106.48C11698.10.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 04.11.2011

durch die Richterin am Amtsgericht I

für Recht erkannt:

Das Versäumnisurteil vom 04.02.2010 wird teilweise aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die C Autovermietung + Leasing GmbH, Nstr. 00, 00000 E, 546,09 € zu zahlen.

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, den Kläger gegenüber seinen Prozessbevollmächtigten von der Zahlungsverbindlichkeit in Höhe von 289,17 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten gesamtschuldnerisch.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht zuvor der Kläger Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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