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Amtsgericht Düsseldorf, 47 C 4933/10

Datum:
27.07.2012
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abteilung 47
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
47 C 4933/10
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2012:0727.47C4933.10.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 48,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.09.2009 zu zahlen.

Die Beklagten werden verurteilen, als Gesamtschuldner den hinter dem Kläger stehenden Rechtsschutzversicherer, die B Rechtsschutz Versicherungs AG,  zur Schadennummer 00000-/0000 von einer Forderung des Prozessbevollmächtigten in Höhe von 53,55 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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