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Amtsgericht Düsseldorf, 47 C 3288/12

Datum:
31.10.2012
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abteilung 47
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
47 C 3288/12
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2012:1031.47C3288.12.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Beklagte leistet.

 
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