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Amtsgericht Düsseldorf, 41 C 3509/11

Datum:
16.07.2012
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abteilung 41
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
41 C 3509/11
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2012:0716.41C3509.11.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

 

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 

T a t b e s t a n d :

123

              die Beklagte zu verurteilen, an ihn 2.145,66 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.03.2008 zu zahlen;

 

              die Beklagte zu verurteilen, an ihn 272,87 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit als nicht anrechenbare Kosten der vorgerichtlichen Interessenwahrnehmung der Rechtsanwälte M und Kollegen zu zahlen.

 

4

 

die Klage abzuweisen.

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