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Amtsgericht Düsseldorf, 40 C 3501/12

Datum:
27.09.2012
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abt. 40
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
40 C 3501/12
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2012:0927.40C3501.12.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass zwischen den Parteien kein Vertragsverhältnis aufgrund des dem Kläger am 27.12.2010 zugesandten Formulars „H-Zentrale“ besteht. Insbesondere wird festgestellt, dass die von der Beklagten mit Rechnung vom 24.01.2011 und 31.01.2012 geltend gemachte Forderung von 702,34 € bzw. 569,06 € nicht bestehen.

 

Die Beklagte wird verurteilt, die bei ihr vorhandenen Daten des Klägers zu löschen und aus dem Internetverzeichnis h-zentrale.de zu entfernen.

 

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

 

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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