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Amtsgericht Düsseldorf, 39 C 14728/11

Datum:
14.03.2012
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abt. 39
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
39 C 14728/11
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2012:0314.39C14728.11.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger

5,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.10.2011 zu zahlen.

 

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die Kosten der vorgerichtlichen Inanspruchnahme in Höhe von 42,54 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.10.2011 zu zahlen.

 

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

 

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 

Von der Darstellung eines Tatbestandes wird nach § 313 a ZPO abgesehen.

 
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