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Amtsgericht Düsseldorf, 35 C 643/11

Datum:
30.03.2012
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abteilung 35
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
35 C 643/11
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2012:0330.35C643.11.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt,

den Kläger von der Forderung der Deutschen Anwaltlichen Verrechnungsstelle AG gemäß der Rechnung vom 07.09.2010 Rechnungs-Nummer: XXXXX durch Zahlung in Höhe von restlichen 360,57 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.07.2011 durch Zahlung auf das Konto mit der Nummer XXXXXX bei der L (BLZ XXXXXXXX) freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits fallen der Beklagten zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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