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Amtsgericht Düsseldorf, 34 C 9035/12

Datum:
11.12.2012
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abteilung 34
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
34 C 9035/12
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2012:1211.34C9035.12.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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