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Amtsgericht Düsseldorf, 32 C 5415/12

Datum:
13.09.2012
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abteilung 32
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
32 C 5415/12
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2012:0913.32C5415.12.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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