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Amtsgericht Düsseldorf, 32 C 11469/12

Datum:
14.12.2012
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abteilung 32
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
32 C 11469/12
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2012:1214.32C11469.12.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
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