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Amtsgericht Düsseldorf, 292a C 9136/09

Datum:
13.07.2012
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abteilung 292a
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
292a C 9136/09
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2012:0713.292A.C9136.09.00
 
Tenor:

1.

Der anlässlich der Eigentümerversammlung vom 17.06.2009 unter dem Tagesordnungspunkt 2 b gefasste Beschluss über die Genehmigung der Jahresabrechnung für 2008 wird - beschränkt auf die hierin enthaltene Heizkostenabrechnung - für ungültig erklärt.

 

2.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten und der Streithelferin jeweils zu ½ auferlegt.

 

3.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000,-- Euro vorläufig vollstreckbar.

 

4.

Der Streitwert wird auf 1.835,70 Euro festgesetzt.

 
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den in der Versammlung der Wohnungseigentümer der Wohnungseigentumsanlage T-Straße 43-61 in E am 17.06.09 zu Top 2 b gefassten Beschluss betreffend die Abrechnung der Heizkosten für ungültig zu erklären und aufzuheben.

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die Klage abzuweisen.

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