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Amtsgericht Düsseldorf, 291a C 8319/12

Datum:
28.11.2012
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abt. 291a
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
291a C 8319/12
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2012:1128.291A.C8319.12.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass der in der Eigentümerversammlung vom 05.06.2012

              zum Tagesordnungspunkt 3 gefasste Beschluss nichtig ist.

 

              Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

 

              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

              

              Den Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Klägerin durch

              Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzu-

              wenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher

              Höhe leisten.

 
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