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Amtsgericht Düsseldorf, 290a C 9724/12

Datum:
17.12.2012
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abteilung 290a
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
290a C 9724/12
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2012:1217.290A.C9724.12.00
 
Tenor:

Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung vom 13.07.2012 zu TOP 4 werden für ungültig erklärt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 35 % der Kläger und die Beklagen zu 65 %

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 110 % des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

 
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