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Amtsgericht Düsseldorf, 24 C 8824/10

Datum:
01.02.2012
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abteilung 24
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 C 8824/10
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2012:0201.24C8824.10.00
 
Tenor:

1. Die Klage wird abgewiesen.

 

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt jeder Kläger zu jeweils 13 % und die Beklagte zu 48 %.

              

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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