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Amtsgericht Düsseldorf, 21 C 10229/11

Datum:
20.11.2012
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abteilung 21
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 C 10229/11
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2012:1120.21C10229.11.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern die Beklagte vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

 
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