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Amtsgericht Düsseldorf, 57 C 465/11

Datum:
09.09.2011
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
57. Abteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
57 C 465/11
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2011:0909.57C465.11.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

im vereinfachten Verfahren gemäß § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung am 09.09.2011

durch den Richter am Amtsgericht C

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstre-ckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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