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Amtsgericht Düsseldorf, 52 C 9057/11

Datum:
20.12.2011
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abteilung 52
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
52 C 9057/11
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2011:1220.52C9057.11.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 9.7.2011 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Streitwert: 640 €.

 
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