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Amtsgericht Düsseldorf, 52 C 5435/11

Datum:
06.12.2011
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
52. Abteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
52 C 5435/11
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2011:1206.52C5435.11.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 15.11.2011

durch den Richter am Amtsgericht X

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen,

die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %

des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten

vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Streitwert: 24.822 €

 
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