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Amtsgericht Düsseldorf, 52 C 3323/11

Datum:
02.11.2011
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
52. Abteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
52 C 3323/11
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2011:1102.52C3323.11.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 11.10.2011

durch den Richter am Amtsgericht I

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte zu 1) 266,21 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.7.2011 zu zahlen.

Die weitergehende Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen,

die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %

des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten

vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Streitwert: 3.950,74

 
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