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Amtsgericht Düsseldorf, 48 C 6285/10

Datum:
11.03.2011
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Abteilung 48
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
48 C 6285/10
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2011:0311.48C6285.10.00
 
Tenor:

Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 24.09.2010 wird aufrechterhalten.

Die Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist wegen des Auskunftsanspruchs gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500,- € und wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur fortgesetzt werden, wenn diese Sicherheit geleistet ist.

 
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