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Amtsgericht Düsseldorf, 48 C 15468/10

Datum:
28.10.2011
Gericht:
Amtsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
48. Abteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
48 C 15468/10
ECLI:
ECLI:DE:AGD:2011:1028.48C15468.10.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Düsseldorf

aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 30.09.2011

durch die Richterin am Amtsgericht I

für Recht erkannt:

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den streitgegenständlichen Personenaufzug im Hause Lstr. 000 in 00000 E in Betrieb zu halten.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrags, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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